WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung


Wir verwalten als ob es unser Eigentum sei. Mit dem Blick eines Eigentümers betrachten wir Ihre WEG und arbeiten eng mit Ihnen zusammen.

Informieren Sie sich auf der Internetseite, was unsere Aufgaben sind oder laden Sie sich unser Exposé herunter.

Leistung im Sinne des Eigentümers

 Als Verwaltung nehmen wir es ernst Ihre Interessen zu vertreten. Dabei unterscheiden wir allerdings zwischen gewöhnlichen Aufgaben einer Verwaltung und außergewöhnlichen bzw. zeitintensiven Tätigkeiten. Die unterscheidung ist nötig, um die monatliche Vergütung geringer zu halten, sodas Sie nur in Ausnahmen einen Mehraufschlag zu zahlen haben.

Welche Aufgaben zu welcher Kategorie gehören, erfahren Sie hier.

In der Vergütung inbegriffen

  • Verwaltung Ihrer Immobilie nach dem Wohneigentumsgesetz 
  • Kaufmännische Verwaltung und Buchhaltung 
  • Erstellung der Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne 
  • Unverzügliche Umsetzung der Beschlüsse 
  • Führung der WEG-Konten und der Rücklagen 
  • Einberufung, Durchführung und Protokollierung der ordentlichen Eigentümerversammlung und von Verwaltungsbeiratssitzungen 
  • direkte und enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat 
  • 3 Sprechstunden für alle Wohnungseigentümer pro Jahr 
  • Vermittlung und Schlichtung zwischen Eigentümern -  Lösungsorientiert 
  • Abschluss und Vergleich von Vertragsangeboten  
  • regelmäßige Überprüfung der Wirtschaftlichkeit  
  • Auswahl des benötigten Personals (Hauswart, 
  • Reinigungspersonal, Gärtner…) 
  • Auswahl der Handwerker für alltägliche Reparaturen 
  • Organisation eines WEG-Festes (sofern gewünscht) 

ungewöhnliche oder arbeitsintensive Tätigkeiten

  • Umsetzung von Projekten der WEG (bspw. Gartensäuberung durch Bewohner) 
  • Baubegleitung (bspw. Besichtigung, Ortstermine, Bauabnahme, Kontrolle)
  • Neuberechnung alter Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne 
  • Einleitung und Begleitung möglicher Gerichtsverfahren 
  • Aufarbeitung der Verwaltung und Buchhaltung nach aktuellen Vorgaben (bspw. fehlende Beschlusssammlung )
  • Einberufung, Durchführung und Protokollierung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Weitere Gremienarbeit und Arbeitsgruppen
  •  Weitere Sprechstunden
  •  Mietverwaltung
  •  Sondereigentumsverwaltung (bspw. Veräußerungszustimmung)
  • Übernahme der Immobilie/der WEG (einmalig)

Leistung im Sinne des Eigentümers

 Als Verwaltung nehmen wir es ernst Ihre Interessen zu vertreten. Dabei unterscheiden wir allerdings zwischen gewöhnlichen Aufgaben einer Verwaltung und außergewöhnlichen bzw. zeitintensiven Tätigkeiten. Die unterscheidung ist nötig, um die monatliche Vergütung geringer zu halten, sodas Sie nur in Ausnahmen einen Mehraufschlag zu zahlen haben.

Welche Aufgaben zu welcher Kategorie gehören, erfahren Sie hier.

In der Vergütung inbegriffen

  • Verwaltung Ihrer Immobilie nach dem Wohneigentumsgesetz 
  • Kaufmännische Verwaltung und Buchhaltung 
  • Erstellung der Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne 
  • Unverzügliche Umsetzung der Beschlüsse 
  • Führung der WEG-Konten und der Rücklagen 
  • Einberufung, Durchführung und Protokollierung der ordentlichen Eigentümerversammlung und von Verwaltungsbeiratssitzungen 
  • direkte und enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat 
  • 3 Sprechstunden für alle Wohnungseigentümer pro Jahr 
  • Vermittlung und Schlichtung zwischen Eigentümern -  Lösungsorientiert 
  • Abschluss und Vergleich von Vertragsangeboten  
  • regelmäßige Überprüfung der Wirtschaftlichkeit  
  • Auswahl des benötigten Personals (Hauswart, 
  • Reinigungspersonal, Gärtner…) 
  • Auswahl der Handwerker für alltägliche Reparaturen 
  • Organisation eines WEG-Festes (sofern gewünscht) 

ungewöhnliche oder arbeitsintensive Tätigkeiten

  • Umsetzung von Projekten der WEG (bspw. Gartensäuberung durch Bewohner) 
  • Baubegleitung (bspw. Besichtigung, Ortstermine, Bauabnahme, Kontrolle)
  • Neuberechnung alter Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne 
  • Einleitung und Begleitung möglicher Gerichtsverfahren 
  • Aufarbeitung der Verwaltung und Buchhaltung nach aktuellen Vorgaben (bspw. fehlende Beschlusssammlung )
  • Einberufung, Durchführung und Protokollierung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Weitere Gremienarbeit und Arbeitsgruppen
  •  Weitere Sprechstunden
  •  Mietverwaltung
  •  Sondereigentumsverwaltung (bspw. Veräußerungszustimmung)
  • Übernahme der Immobilie/der WEG (einmalig)

Transparent arbeiten

Wir haben uns selbst zur Aufgabe gemacht transparent zu arbeiten. Sie als Eigentümer haben dadurch immer die Möglichkeit nach dem Bearbeitungsstatus oder dem Kontostand zu fragen. Dadurch können wir eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit garantieren, die Ihrer Immobilie oder WEG nur gut tun kann.
Jedoch bedeutet Transparenz auch Ihnen einen Einblick zu geben, in die Arbeit, die Sie nicht mitbekommen.
Die folgenden Darstellungen zeigen, was Ihre (zukünftige) Verwaltung über das Sichtbare hinaus leistet.      
Unsere Arbeit für Sie

Angebot für unsere Kleinen 


Für die kleinen 2er und 3er WEG stellt sich oftmals die Kosten-Nutzen-Frage. Einerseits benötigt man jemand externen, der die ordnungsgemäße Verwaltung führt, andererseits läuft es auf dem "kurzen Dienstweg" viel besser.


Dafür haben wir eine Lösung.

Wir bieten eine "WEG-Patenschaft" an. 

Die Patenschaft sieht vor, dass wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung stehen, Sie bei den Vorbereitungen der Eigentümerversammlung beraten und Ihnen bei der Beschlussfassung helfen. 

Für monatlich 15€ pro Wohnung.

Patenbrief beantragen

Alle wichtigen Serviceleistungen
aus einer Hand.

Mit unserem Angebot an Serviceleistungen decken wir die Bedürfnisse einer WEG und haben dabei alles im Blick.
Ob Hausmeisterservice, Gartenpflege, Bauberatung oder Rechtsauskunft, die A & O WEG-Verwaltung kann mit Ihren Mitarbeitern und Ihren fachmännischen Partnern ein breites Spektrum abdecken, sodass Sie alles in einer Hand wissen.
In einem Erstgespräch werden wir für Ihre WEG ein passendes Paket entwickeln, dass Sie und uns zufrieden stimmt.
Anfrage schicken

Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind stets für Sie da!

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 
Kontakt herstellen

Einblicke

Hier finden Sie bald grafisch dargestellt, welche Arbeiten wir im Hintergrund durchführen 
oder wofür wir unser Engagement noch aufbringen.

die WEG-Übernahme

Eine WEG-Übernahme beginnt im Idealfall ein viertel Jahr vor dem Beginn der Verwaltungstätigkeit und benötigt ca. ein halbes Jahr, bis alle Unterlagen gesichtet, geordnet, erfasst und verstanden sind.
Wir versuchen Ihnen kurz und knapp transparent zu machen, was bei einer Übernahme an Arbeit anfällt und wie lange wir dafür in der Regel brauchen. Somit sehen Sie, wofür die Übernahmegebühr verwendet wird und wann Sie davon ausgehen können, dass wir rundum informiert sind.
  • bürokratische Übernahme

    Bereits kurz nach der Vertragsunterzeichnung beginnt die Übernahme. Im Idealfall 3 Monat vor Verwaltungsbeginn


    Kontaktaufnahme mit...

    • Vorverwaltung : Anfrage erster Unterlagen
    • regelmäßigen Dienstleistern :  Bekanntgabe Verwalterwechsel und Anfrage von Rückständen
    • Stadtverwaltung und Behörden: Bekanntgabe Verwalterwechsel
    • Versicherungen : bekanntgabe Verwalterechsel und Nachfrage nach offenen Versicherungsfällen
    • Handwerkern: Bekanntgabe Verwalterwechsel, Nachfrage  nach offenen Rechnungen,  aussthenden  Angeboten und bereits vereinbarten Terminen
    • Verwaltungsbeirat: Vorbereitung der Aktenabholung, mündliche Einweisung  in gelebte Gewohnheiten,  Besonderheiten der WEG erklären lassen
    • Eigentümern: Vorstellung der neuen Verwaltung, Sprechzeiten und Homepage miteilen, Einwilligung zur Datenschutzverordnung  
  • digitale Übernahme

    Als erstes wird eine neue WEG angelegt und die Grunddaten des Hauses eingegeben. Verteilerschlüssel und der aktuell gültige Gesamtwirtschaftsplan ergänzen die Datensammlung. Dabei bleiben im Normalfall die Eigentümerbezogenen Angaben und Zahlungssummen außen vor.  

    Erst nach Erhalt der Einwilligung zur Datenschutzverordnung, können die Eigentümerdaten in das Verwaltungsprogramm eingepflegt werden.

    Sofern nicht digital übermittelt, wird die Beschlusssammlung digitalisiert.


    Dies sollte vor dem Beginn der Verwaltung abgeschlossen sein, jedoch stellen verzögerte Rückmeldungen oder fehlene Angaben oftmals ein Problem dar.

  • kaufmännische Übernahme
    • Empfang aller Objektunterlagen
    • Sichtung der Unterlagen
    • Sortieren nach eigenem System
    • Empfang der  Schlüssel
    • Prüfung der bestehenden Verträge auf Gültigkeit 
    • Buchhaltung aktualisieren --> Forderungen und Verbindlichkeiten herausarbeiten
    • Korrespondenzen der letzten Jahre durchgehen  und "liegen gebliebene Aufgaben" der Vorverwaltung nachholen
    • ggf. Prozessakten sichten
    • Kontostände vergleichen und ggf. Konten einrichten

    Die kaufmännische Übernahme beginnt mit der Aktenübergabe und dauert, je nach Menge der Akten, Vollständigkeit und Ordnungssystem des Vorgängers, circa 3 Monate. 

    Wenn Unterlagen fehlen oder Nachhergestellt werden müssen, dann verlängert sich dieser Übernahmeteil.

  • technische Übernahme

    Bei der technischen Übernahme geht es vorrangig um das Objekt selbst. Es werden Besichtigungen  mit dem Verwaltungsbeirat gemacht, um nötige Instandsetzungen zu erkennen, Sanierungsbedarf festzustellen und Sicherheitsmängel auszumachen.  Idealerweise wird ein Protokoll angefertigt, damit  nichts vergessen wird.

    Anschließend  werden nötige Kleinreparaturen in Auftrag gegeben und für größere Bauarbeiten angbote eingeholt, damit auf der Eigentümerversammlung darüber abgestimmt werden kann.


    Bis die bei der Begehung festgestellten Mängel beseitigt worden sind, werden einige Monate vergehen.

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